Beratung und Verhandlung bei Abfindung
Die Abfindungszahlung erfolgt seitens des Arbeitgebers freiwillig und dient dazu den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen.
Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei der Beendigung bzw. Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Dennoch kann man durch Kenntnis der rechtlichen Hintergründe und Verhandlungsgeschick fast immer eine optimale Abfindung aushandeln. Oftmals hat der Arbeitgeber im Zuge eines Aufhebungsvertrages bereits eine Abfindung angeboten, deren Höhe es zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen gilt.