Homeofficevereinbarungen schließen

Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf Homeoffice. Die Regelungen für Homeoffice sind daher individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln.

Es gelten grundsätzlich dieselben Arbeitszeitregelungen laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Homeoffice wie im Büro. Das bedeutet, dass die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag, die unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 10 Stunden erhöht werden kann, auch für das Homeoffice gilt. Die Einhaltung der täglichen Ruhezeiten sowie die Pausenregelungen müssen ebenfalls beachtet werden. Die genaue Gestaltung der Arbeitszeit kann jedoch flexibler gehandhabt werden, sofern dies zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wird. Wichtig ist dabei, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Auch was die Bereitstellung technischer Mittel für das Homeoffice betrifft, gibt es in Deutschland keine allgemein gültige gesetzliche Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet, die notwendige Ausstattung für das Homeoffice zu stellen. Viele Arbeitgeber stellen die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung. Manche Arbeitnehmer verwenden ihre eigenen Geräte (BYOD – Bring Your Own Device). In solchen Fällen sollten klare Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung privater Geräte für berufliche Zwecke, der Datensicherheit und des Datenschutzes getroffen werden. Es ist empfehlenswert, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber klare Vereinbarungen über die Gestaltung des Homeoffice treffen, einschließlich der Arbeitszeiten und der Bereitstellung sowie Nutzung technischer Mittel. Solche Vereinbarungen können formell in einer Homeoffice-Vereinbarung festgehalten werden, bei deren Gestaltung ich Sie gern unterstütze.